In Zeltlagern, bei Ferienfreizeiten und anderen Aktivitäten in der Kinder- und Jugendarbeit versorgen oftmals ehrenamtliche Kochteams die Teilnehmer. 

Bei diesen Tätigkeiten sind einige Regeln hinsichtlich des  Umgangs mit Lebensmitteln und im Bereich Hygiene zu beachten. 

Dabei gilt es vor allem die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes einzuhalten. 

Unsere Kochteams haben an einer Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz teilgenommen und verfügen über eine Bescheinigung nach §43 Abs.1 Nr.1 des IfSG.